Das religiöse Gefüge in der Schweiz hat sich markant verändert
Noch vor einer Generation waren in der Schweiz rund 95 % der Wohnbevölkerung entweder katholisch oder reformiert. Im Jahre 2007 sind dies nur noch etwa 65 %. Von den übrigen Personen deklarieren sich rund 20 % als konfessionslos. 15 % sind Angehörige anderer Religionsgemeinschaften. Deren Mitglieder beanspruchen in religiösen Belangen zunehmend Entfaltungsmöglichkeiten, Freiheiten und Rechte analog den etablierten Religionsgemeinschaften.
Neue Realitäten fordern den Grundsatz der Religionsfreiheit heraus
Glaubensfreiheit und Freiheit zur Religionsausübung sind fundamentale Bestandteile der schweizerischen Bundesverfassung und unserer freiheitlichen Rechtsordnung. Die Religionsfreiheit ist eine der Grundlagen für das friedliche Zusammenleben von Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen und Überlieferungen. Sie schützt einerseits die religiöse Überzeugung und die praktische Religionsausübung. Andererseits schützt sie vor religiöser Beeinflussung und Vereinnahmung.
Die in der säkularisierten Welt entwickelten Werte der Religionsfreiheit stehen zurzeit auf dem Prüfstand.
Wie definiert sich Religionsfreiheit angesichts aktueller Spannungsfelder?
Für die einen hat die Religionsfreiheit heute eine zu grosse Toleranz zur Folge. Für andere müsste sie umfassender garantiert und umgesetzt werden. Dritte weisen darauf hin, dass sie mit anderen Grundrechten in Konflikt gerät. Zudem besteht eine Spannung zwischen Religionsfreiheit und einer im Glauben erkannten absoluten Wahrheit. Schliesslich besteht wie bei allen Freiheitsrechten ein Grenzbereich, wo die Freiheit der einen die Freiheit der anderen tangiert.
Mit dieser Tagung leistet IRAS COTIS einen Beitrag zur Diskussion darüber, wie die Religionsfreiheit heute zu verstehen und zu interpretieren ist. IRAS COTIS hält den Zeitpunkt für gekommen, gemeinsam eine Auslegeordnung vorzunehmen und festzuhalten, was Religionsfreiheit in ihrem Kern beabsichtigt und was konkret sie bedeutet. |